Die Überweisung zum Lungenkrebs-Screening mittel Niedrigdosis-CT ist gemäß Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) für niedergelassene Ärzte nur mit Nachweis einer entsprechenden Qualifikation möglich. Laut Verordnung darf die Überweisung ausschließlich durch Fachärzte für Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin erfolgen, die zudem eine spezifische Weiterbildung zur Lungenkrebsfrüherkennung absolviert haben.
Die zuweisenden Ärzte haben die Aufgabe, die medizinische Eignung der Patienten zu überprüfen und sie umfassend über Nutzen und potenzielle Risiken des Lungenscreenings aufzuklären. Dies können Sie auf einem entsprechenden Bericht festhalten, den der Patient ergänzend zur Überweisung mit zur CT-Untersuchung bringen muss.
Sollte es im Rahmen des Screenings einen auffälligen Befund geben, bespricht der zuweisende Arzt zudem das weitere Vorgehen mit seinem Patienten. Das MVZ Prof. Uhlenbrock und Partner steht hier auf Wunsch gerne beratend zur Verfügung.
Die Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT kommt nur für Menschen mit einem erhöhtem Lungenkrebs-Risiko in Frage. Als Zuwieser haben Sie die Aufgabe, zu prüfen, ob ein Patient Anspruch auf die Teilnahme am Lungenscreening hat.
Konkret müssen Ihre Patienten folgende Voraussetzungen erfüllen:
Um die entsprechende Qualifikation zu erhalten, als Zuweiser im Rahmen des Lungenkrebs-Screenings tätig zu werden, gibt es vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten. Neben regelmäßiger Live-Veranstaltungen (Präsenz oder Online) unterschiedlicher Organisationen - wie KVen oder Ärztekammern - bieten beispielweise die Uni Freiburg oder eLearning-Plattformen wie ccm-Campus und MedMile zertifizierte Online-Fortbildungen ohne Terminbindung an. Darüber hinaus benötigen Zuweiser die entsprechende KV-Genehmigung, um die Leistung abrechnen zu können.
Für Patienten haben wir eine Übersicht zertifizierter Überweiser erstellt, die Aufklärungen zum Lungenscreening vornehmen. Wenn Sie wünschen, ergänzen wir Ihre Praxis auf dieser Liste gerne.
