Punktionen bzw. Biopsien der Schilddrüse werden im Rahmen einer Untersuchung von gutartigen wie bösartigen Schilddrüsenveränderungen angewandt. Mithilfe einer dünnen Kanüle wird der Bereich punktiert, um Zellenproben oder Zystenflüssigkeit zur weiteren Untersuchung zu entnehmen.
Bei einer Punktion wird eine Hohlnadel in ein Blutgefäß, einen Körperhohlraum oder in (Tumor-) Gewebe gestochen, um Flüssigkeiten für eine Laboruntersuchung zu entnehmen.
Unter einer Biopsie versteht man eine Gewebeprobe. Diese kann ebenfalls mit einer Hohlnadel entnommen werden, es können aber auch andere medizinische Werkzeuge zum Einsatz kommen. Eine Biopsie kann auch im Rahmen einer Operation erfolgen.
Die Entnahme einer Flüssigkeits- bzw. Gewebeprobe erfolgt immer dann, wenn eine Voruntersuchung per Bildgebung oder Tastuntersuchung einen auffälligen Befund ergeben hat. Dazu gehören vor allem
In unseren nuklearmedizinischen Praxen führen wir Punktionen bzw. Biopsien der Schilddrüse durch. Die Entnahme einer Probe dauert nur wenige Minuten. Sie wird ambulant und unter Ultraschallkontrolle durchgeführt.
Das Zellmaterial wird in ein Referenzlabor eingeschickt und in wenigen Wochen ausgewertet. Ihr Hausarzt wird umgehend über das Ergebnis informiert.
Den genauen Ablauf erläutert Ihnen der behandelnde Arzt in einem persönlichen Gespräch. In diesem Gespräch können Sie all Ihre Fragen zur Untersuchung klären und werden genau über alles Wissenswerte informiert.
Zu diesem Vorgespräch bringen Sie bitte Ihre aktuellen Gerinnungswerte (Quick, PTT, Thrombozyten) sowie alle relevanten Befunde mit.
Die Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten muss nach Rücksprache mit Ihrem Arzt kurzzeitig abgesetzt werden. Sollten Sie Marcumar (Falithrom) einnehmen, muss eine Umstellung auf Heparinspritzen erfolgen.
Eine Punktion bzw. Biopsie ist in der Regel risiko- und nebenwirkungsfrei. Die Biopsie wird unter keimfreien und streng hygienischen Bedingungen vollzogen und ist ein kleinerer Eingriff.
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Punktion bzw. Biopsie um eine Kassenleistung. Demnach werden die Kosten sowohl von privaten als auch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Im Zweifelsfall sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme halten.