Bei der sogenannten Röntgenreizbestrahlung (auch Orthovoltbestrahlung bzw. Orthovolttherapie) handelt es sich um eine risiko- und nebenwirkungsarme Strahlentherapie zur Schmerzbehandlung bei gutartigen Krankheiten. Vorwiegend wird die Röntgenreizbestrahlung zur Behandlung von entzündlichen Gelenk-Erkrankungen wie Arthroseeingesetzt.
Die Röntgenreizbestrahlung ist eine Strahlentherapie, die zur Behandlung entzündlicher Erkrankungen der Gelenke und des Bewegungsapparats eingesetzt wird. Verbreitete Krankheitsformen, für deren Behandlung eine Orthovoltbestrahlung in Betracht kommt, sind
Im Gegensatz zur Krebsbestrahlung ist das Ziel der Röntgenreizbestrahlung nicht die Zerstörung von Gewebe. Daher wird der erkrankte Bereich nur mit einer geringen Strahlendosis behandelt. Es kommt zu einer Rückbildung der entzündlichen Veränderungen und dadurch auch der Schmerzsymptome. Jedoch ist die Besserung in aller Regel nicht sofort spürbar, sondern setzt erst mit einer Verzögerung von zum Teil mehreren Wochen ein.
Die Erfolgsquote ist relativ hoch und liegt bei 60 bis 70 %.
Zuerst wird abhängig von der Erkrankung und dem konkreten Behandlungsziel eine passende Feldgröße und die Energie der Röntgenstrahlung ausgewählt. Daraus wird die individuelle Bestrahlungszeit berechnet.
Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel sechs Bestrahlungen, die zwei- bis dreimal wöchentlich verabreicht werden. Eine einzelne Bestrahlung dauert nur etwa 20 Sekunden. Bei nicht zufriedenstellender Besserung kann die gesamte Therapieserie auch ein zweites Mal wiederholt werden.
Die Behandlung ist für den Patienten aufgrund der geringen Strahlenbelastung praktisch ohne Nebenwirkungen. Es kann vorübergehend zur Verstärkung der Schmerzen kommen. Das ist jedoch als ein gutes Zeichen zu werten: Es zeugt davon, dass die Behandlung Wirkung zeigt.
Nicht durchgeführt werden sollte die Behandlung bei Schwangeren und bei Jugendlichen mit offenen Wachstumsfugen.
Die Kosten für eine Röntgenreizbestrahlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Auf Wunsch unterstützt Sie das MVZ Prof. Dr. Uhlenbrock und Partner bei der Beantragung der Kostenübernahme.