Die Szintigraphie ist ein bildgebendes Verfahren in der Nuklearmedizin, das zur Untersuchung verschiedener Körperregionen und Krankheitsbilder genutzt werden kann. Verbreitet ist diese Methode vor allem zur Diagnostik von Herz-, Lungen oder Nierenerkrankungen, in der Tumordiagnostik und zur Untersuchung des Skeletts. Besonders oft wird die Szintigraphie auch im Rahmen einer Schilddrüsenuntersuchung eingesetzt.
Die Szintigraphie gibt – im Gegensatz zu den radiologischen Diagnoseverfahren – nicht nur Aufschluss über die Beschaffenheit eines Organs, sondern liefert vor allem Informationen über seine Funktion. Eventuelle Veränderungen an einem Organ können mithilfe einer Szintigraphie genauer auf ihre Art untersucht und voneinander abgegrenzt werden.
Deshalb ist die Szintigraphie oft die sinnvolle Ergänzung nach einer bereits erfolgten Bildgebung. Hat beispielsweise eine Untersuchung per Ultraschall oder CT gezeigt, dass ein Organ krankhaft verändert ist, kann die Art der Veränderung durch eine Szintigraphie exakt eingegrenzt und näher bestimmt werden.
Eine Szintigraphie läuft immer ähnlich und in mehreren Schritten ab:
Insgesamt nimmt die Durchführung der Szintigraphie (Spritzen, Wartezeit, Aufnahme) meistens ca. 35–40 Minuten in Anspruch.
Die Strahlenbelastung durch eine Szintigraphie ist vergleichsweise gering, und die Strahlung klingt innerhalb weniger Stunden nach der Untersuchung ab. Außergewöhnliche Vorsichtsmaßnahmen sind nach der Untersuchung nicht notwendig.
Die schwach radioaktiven Substanzen, die zur Szintigraphie verwendet werden, haben keine Nebenwirkungen. Unverträglichkeitsreaktionen oder Allergien sind in aller Regel ausgeschlossen.
Dennoch darf eine Szintigraphie nicht während der Schwangerschaft durchgeführt werden. Während der Stillzeit kann die Untersuchung im Rahmen einer 48-stündigen Stillpause erfolgen, sollte jedoch nach Möglichkeit ebenfalls vermieden werden.
Ferner können einige Medikamente oder medizinische Vorbehandlungen die Aussagekraft der Untersuchung beeinträchtigen. Diese möglichen Störfaktoren sollten vorab durch ein Gespräch mit dem behandelnden Nuklearmediziner besprochen und idealerweise ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich ist die Szintigraphie eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Liegt eine entsprechende Indikation für eine Szintigraphie vor, werden die Kosten durch die Krankenversicherung übernommen. Im Zweifelsfall sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten.